schuler - mythemfahrschule
Eine Anhängerprüfung muss man machen wenn!
1. Das nach Ausweisen mögliche Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg übersteigen.
oder
2. Das Gesamtgewicht des Anhängers grösser als 750 kg ist und das Gesamtzugsgewicht 3500 Kg übersteigt.
Anhänger dürfen nach Gesetz.
a) 12 m lang sein
b) 2.55 m breit sein
c) 4.00 m hoch sein
Müssen nach Vorschrift!
Eine Deichsellast von 4 % vom Betriebsgewicht, aber nicht mehr als 25 kg aufweisen. (D)
Dürfen bis 750 kg Gesamtgewicht ohne Bremse, aber mit Kettensicherung benützt werden.
Anhänger über 750 kg bis 3500 kg Gesamtgewicht ist eine Auflaufbremse mit Abrisseil Vorschrift!
Anhänger über 3500 kg Gesamtgewicht müssen eine durchgehende Bremse aufweisen wie das
Lastwagen haben ! ( durchgehende Druckluftbremsanlage )
Anhänger über 3500 kg unterliegen dem Nachtfahrverbot 22.00 Uhr - 05.00 Uhr und dem
Sonntagsfahrverbot mit den Gesetzlichen Feiertagen.
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Anhängerzüge dürfen nach Gesetz.
a) 18.75 m lang sein
b) 2.55 m breit sein
c) 4.00 m hoch sein
Anhängerzüge müssen nach Gesetz.
Antriebsräder müssen mindestens 25 % Adhäsionsgewicht aufweisen.
Gelenkte Räder müssen mindestens 20 % Adhäsionsgewicht haben.
Ladung
- Seitlich darf die Ladung die feste Karosserie des Anhängers nicht überragen!
Ausgenommen davon sind unteilbare Sportgeräte (zb. kleine Boote) und lose Ladungen (zb. Heu, Stroh)
- Hinten darf die Ladung den Anhänger 5m über die mitte der Hinterachse überragen, und was mehr als 1m über die feste Karosserie hinausragt muss mit einem Signalkörper gekennzeichnet sein.
- Ladunggssicherung nach vorne 80% nach hinten und seitelich 50% vom Gewicht gegen verrutschen, Lose Ladung 100% nach oben gegen verwehen. z.b (Netz)
Versicherung
Die Haftpflicht der Anhänger ist über das Zugfahrzeug Versichert, wenn die Anhängelast im Fahrzeugausweis eingetragen ist.
(Anhänger nur ziehen wenn im Ausweis vom Zugfahrzeug eine Anhängelast eingetragen ist)