Fahrschüler werden zu Hause, am Arbeitsplatz, oder beim Bahnhof abgeholt
Motorradkurse
Anhängerfahrschule
Der Weg zum Fahrausweis für Auto & Motorrad | ||
Je nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. Der Weg zu meinem Ausweis Nothelferkurs Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Webseite anerkannte Kursveranstalter Gesuchsformular Lernfahrausweis Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons beziehen. Verkehrsamt Schlagstrasse 82, 6431 Schwyz Gesuchsformular Lehrfahrausweis Kt.SZ In verschiedenen Kantonen sind die Formulare auch bei den Stadt-/ Gemeindeverwaltungen oder Polizeistellen erhältlich.a.
Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post. Nur Motorrad: Motorradgrundkurs Sie absolvieren innert 4 Monaten die praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer. Der Ausweis wird um 12 Monate verlängert. Verkehrskunde Sie absolvieren bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation den Verkehrskundeunterricht. Praktische Führerprüfung Bei abgeschlossener Ausbildung melden Sie sich zur Fahrprüfung beim Verkehrsamt Schwyz oder Pfäffikon mit angabe der Fahrschule. Fahrschüler aus Vitznau, Weggis und Greppen können auch beim Verkehrsamt Schwyz die Führerprüfung für Auto, Roller, Motorrad und die Anhängerprüfung BE ablegen. Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Führerausweis per Post. Die Fahrprüfung für Motorräder & Roller findet im (Werkhof A4) Gätzlistrasse 20, 6440 Brunnen statt. M LERNFAHRAUSWEIS ZUM FÜHRERAUSWEIS Folgende Ausbildungen und Prüfungen sind unbefristet gültig Theorie- und Zusatztheorieprüfung sowie Verkehrskundeunterricht und Grundkurs, welche ab dem 1. Januar 2021 absolviert wurden. Ausnahme: Wenn der Führerausweis auf Probe annulliert wird, muss die Theorieprüfung erneut absolviert werden. |
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